BESTIMMUNGEN zur Ausübung der Fischerei mit
TAGESLIZENZ im ALMFLUSS 2023
1) Beschreibung des Fischwassers
a) Die Fischereigrenzen im Almfluss sind aus dem Streckenplan auf der Tageslizenz
zu entnehmen.
b) Innerhalb der angegebenen Grenzen ist die Befischung des Almflusses gestattet.
Hingegen ist die Befischung der Mühlbäche und der natürlichen Nebenbäche verboten!
2) Umfang der Fischereiberechtigung
a) Die Tageskarte ist nur für den Tag, für den diese ausgestellt wurde, gültig.
b) Eine missbräuchliche Abänderung der Fischereiberechtigung (Datums- oder Namens-
änderung), sowie der Behalt von mehr als zwei Fischen zieht ohne Ansehen der Person
den Verfall der Tageslizenz nach sich. Weitere Schritte behalten wir uns vor.
c) Jeder angefangene Fischtag gilt als ganzer Fischtag, selbst dann, wenn er nur für wenige
Stunden oder Minuten in Anspruch genommen wurde.
d) Der Fischfang darf nur mit der künstlichen Fliege mit Schonhaken, bzw. mit angedrücktem
Widerhaken erfolgen (Hakenlänge maximal 25mm)!
Ab dem 16. September darf nur mehr die Trockenfliege verwendet werden.
e) Jeder Tageskarteninhaber muss im Besitz einer gültigen Jahresfischerkarte sein.
f) Nach Beendigung des Angelns ist die Tageskarte dem Aussteller innerhalb einer Woche
zurückzustellen.
g) Das Abstellen von Fahrzeugen auf Betriebsgelände ist verboten. Für verursachte Flur-
schäden ist jeder Lizenznehmer persönlich verantwortlich.
3) Beute und deren Mindestmaße
a) Das Mindestmaß zur Entnahme von Bachforellen, Regenbogenforellen und Saiblingen
beträgt 30 cm; die Entnahme von Äschen ist streng verboten!
b) Als Beute dürfen höchstens zwei Fische, davon nur eine Bachforelle mitgenommen werden.
Nach dem Behalt des zweiten Fisches ist der Angeltag zu Ende.
c) Jeder zum Behalt bestimmte Fisch ist sofort nach seiner Entnahme, also noch vor
dem Versorgen oder Weiterfischen, auf der Rückseite der Tageskarte mit Kugel-
schreiber einzutragen!
z.B.: 8:30 Bachforelle 33 cm
d) Als Köder darf nur eine künstliche Fliege am Einzelhaken verwendet werden.
Die Verwendung von Jighaken ist generell verboten.
Ebenso ist die Montage von Glaskugeln, Schwimmern, Tirolerhölzel o.ä. nicht erlaubt.
e) Das Fischen mit Spinnstange und künstlicher Fliege als Köder gilt nicht als Fliegenfischen!
f) Am Köder oder Vorfach darf keine zusätzliche Bleibeschwerung angebracht werden.
g) Im Almfluss ist das Fischen von Brücken und Stegen verboten!
Gehakte Fische dürfen nur mit nasser Hand oder mit einem feinmaschigen Kescher aus
dem Wasser genommen werden.